Umgangspflegschaft

Wenn es zwischen den Kindeseltern immer wieder zu Konflikten bei Umgangsterminen kommt oder ein Umgang gar unmöglich ist, weil die Kindeseltern nicht aufeinander treffen möchten oder können, wird ein sog. Umgagspfleger vom Gericht eingesetzt.

Die Aufgabe des Umgangspflegers ist es insbesondere, dass eine getroffene Umgangsregelung umgesetzt wird und dass das betroffene Kind sein (Grund)Recht auf Umgang mit dem jeweiligen Elternteil realisieren kann. Hierzu zählt u.a. die Vorbereitung der Umgangstermine, die Gestaltung der Abläufe, die Begleitung der Übergabe des Kindes und die Vermittlung zwischen den Eltern, um einer Deeskalation des Elternkonfliktes entgegenzuwirken.

Langfristiges Ziel einer Umgangpflegschaft ist es, einen geregelten Umgang für das Kind auch ohne einen Umgangspfleger möglich zu machen.

Bitte beachten Sie, dass ich momentan keine Kapazitäten für neue Umgangspflegschaften anbieten kann. (Stand Oktober 2022)