Verfahrensbeistandschaft

“ A child is a person and not an object of concern.“

 

Als sog. „Anwalt des Kindes“ ist der Verfahrensbeistand die Vertretung und Ansprechperson des beteiligten Kindes / der beteiligten Kinder im familienrechtlichen Gerichtsverfahren.

An erster Stelle ist es die Aufgabe des Verfahrensbeistandes, das Kind über seine Rolle und das Verfahren zu informieren. Sodann führt der Verfahrensbeistand Gespräche mit dem Kind, um hierdurch den Willen des Kindes zu ermitteln.

Bei einem erweiterten Auftrag ist es zusätzlich die Aufgabe des Verfahrensbeistandes mit den, dem Kind nahe stehenden Personen zu sprechen und versuchen, eine dem Kindeswillen und Kindeswohl entsprechende Lösung zu finden.

Nachdem der Verfahrensbeistand sich mit dem Kind und eventuell mit den anderen Beteiligten unterhalten hat, gibt er dem Gericht (meistens schriftlich) einen Bericht ab. Hierdurch erhält der Richter einen besseren Einblick in die aktuelle Lebenssituation des Kindes.

Nach Abschluss des Verfahrens bespricht der Verfahrensbeistand den Beschluss des Gerichtes mit dem Kind und erläutert diesen kindgerecht.